Die Freischaltung muss von zwei Trägern/innen geschehen. Der/Die freie Träger/in ist der Verband/Jugendarbeitsträger für den du aktiv bist (auch wenn das Wort „frei“ dabei verwirrend ist, kann dies z.B. auch ein städtisches Jugendhaus sein). Der/Die öffentliche Träger/in ist im Normalfall deine Kommune. In Göttingen ist der Fachbereich Jugend der Stadtverwaltung zuständig.