In Göttingen wird das Juleica-Onlineverfahren seit Mitte 2019 wieder vom Fachbereich Jugend der Stadtverwaltung übernommen. Wir bieten trotzdem gerne weiter Unterstützung rund um die Juleica und das Online-Antragsverfahren an. Außerdem organisieren wir jedes Jahr im Herbst die Juleica-Ehrung, um allen JugendleiterInnen die in Göttingen aktiv sind zu danken.
Wenn du eine Juleica beantragen willst, gehe auf https://juleica-antrag.de/.
Mit der Juleica bekommst du verschiedene Vergünstigungen. Alle Vergünstigungen in Göttingen sind HIER zu finden.
Mit der Juleica kannst du dir auch im Juleica Shop zwei kostenlose Produkte aussuchen und musst nur die Bearbeitung und den Versand bezahlen.
Die Administrator*innen deines Verbandes haben die Möglichkeit Benutzer*innen zu bearbeiten und neu anzulegen. Dazu müssen sie sich einloggen und auf den Reiter Selbstverwaltung gehen. Dann auf Benutzerverwaltung. Unter der Liste mit allen Benutzer*innen gibt es ein Button „Benutzer anlegen“.
Die JuLeiCa hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Sie wird anschließend erneut ausgestellt, wenn du eine geeignete Fortbildung und einen Erste-Hilfe-Kurs besucht hast.
Beide Träger*innen (frei und öffentlich) müssen deinen Antrag freischalten. Erst wenn der/die freie Träger/in den Antrag genehmigt hat, erreicht der Antrag den/die öffentliche Träger/in (in Göttingen also der Fachbereich Jugend der Stadtverwaltung). Wenn der Antrag genehmigt wurde, werden die Daten an die Druckerei gesendet. Dann sollte es max. 1-2 Wochen dauern, bis die Karte verschickt wird.
Hier finden sich einige Informationen dazu: https://www.juleica-ausbildung.de/
Du kannst uns aber auch direkt fragen, wir versuchen den Überblick über Angebote in Göttingen zu halten.
Wenn du eine JuLeiCa haben möchtest, musst du 2 Kurse/Ausbildungen besuchen. Eine Grundausbildung (wird von einigen Jugendverbänden angeboten) und einen Erste-Hilfe-Kurs (Umfang 16 Schulungseinheiten). Sobald du beide Kurse abgeschlossen hast, kannst du deine JuLeiCa beantragen. Wenn du eine JuLeiCa beantragen willst, gehe auf www.juleica.de/onlineantrag.
Du musst dich in das System (auf www.juleica.de) einloggen und auf den Reiter Selbstverwaltung gehen. Die Benutzer*innen-Daten sind unter „Meine Daten“ zu finden.
Die Freischaltung muss von zwei Trägern/innen geschehen. Der/Die freie Träger/in ist der Verband/Jugendarbeitsträger für den du aktiv bist (auch wenn das Wort „frei“ dabei verwirrend ist, kann dies z.B. auch ein städtisches Jugendhaus sein). Der/Die öffentliche Träger/in ist im Normalfall deine Kommune. In Göttingen ist der Fachbereich Jugend der Stadtverwaltung zuständig.
Wenn die Frage mit deinem Jugendverband, oder deiner/m Träger/in zu tun hat, solltest du dich auch dahin wenden. Bei allen weiteren Fragen sind wir gerne Ansprechperson und vermitteln auch weitere Kontakte je nach Frage.
Eine Übersicht über Vergünstigungen gibt es hier sowie auf der Webseite der JuLeiCa und LJR Niedersachsen
Wenn du deine Mail-Adresse nicht vor dem Verlust des Zugangs im System (auf www.juleica.de) geändert hast, gibt es leider nur die Möglichkeit dich mit einem neuen Account zu registrieren.
Du kannst einfach eine neue JuLeiCa beantragen. Wenn du bereits eine Fortbildung besucht hast, die zur Verlängerung der JuLeiCa gilt, gib das einfach in dem entsprechenden Feld in Schritt 2/8 des Online-Antrags an. Wenn du noch keine Fortbildung absolviert hast, schreib in das Feld, dass es eine Ersatz- JuLeiCa werden soll, weil die alte geklaut wurde. Gib dann, wenn möglich, zusätzlich das Gültigkeitsdatum der alten Karte an, weil dein*e Träger*in dir die neue JuLeiCa dann nur mit einer Gültigkeit bis zu diesem Datum ausstellen darf.
Eine Grundausbildung bzw. ein Grundlehrgang ist die Grundlage für den Erwerb der JuLeiCa. Vor allem folgende Themen müssen behandelt werden:
• Aufgaben und Funktionen der Jugendleiterin oder des Jugendleiters und Befähigung zur Leitung von Gruppen,
• Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,
• Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes,
• Psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit
mit Kindern und Jugendlichen (Persönlichkeitsentwicklung, Gruppenpädagogik),
• Aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie gesellschaftliche Situation von Kindern und Jugendlichen, Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch,
• Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,
• Programmgestaltung, Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung,
• Trägerspezifische Themen.
Die Grundausbildung soll min. 50 Zeitstunden umfassen.
Sprecht uns bei Fragen gerne direkt an, wir versuchen den Überblick über Angebote in Göttingen zu halten.
Mehr Infos unter: https://www.juleica-ausbildung.de/
Die JugendLeiter/in-Card ist ein Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Dieser Ausweis legitimiert gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Jugendarbeit und gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen von denen Beratung und Hilfe angeboten wird.
Mindestanforderung ist der, der auch für den Führerschein gilt. Bis auf Weiteres können bei der Prüfung der Juleica-Anträge alle Erste-Hilfe-Ausbildungs-Bescheinigungen sowie das Zertifikat über die Teilnahme am Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ anerkannt werden.
Hier die genaue Vorschrift aus dem Runderlass vom 05.03.2010:
2.2.4 Die Teilnahme an einem „Erste Hilfe-Lehrgang“ bei einem lizenzierten Träger entsprechend den „Gemeinsamen Grundsätzen für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) in ihrer jeweils geltenden Fassung ist nachzuweisen.
Die JuLeiCa hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Sie wird erneut ausgestellt, wenn du eine Fortbildung und einen Erste-Hilfe-Kurs besucht hast. Durch die Frist wird automatisch alle 3 Jahre geprüft, ob du noch in der Jugendarbeit aktiv tätig bist. Fortbildungen erhalten und erweitern die Qualität deiner JuLeiCa-Ausbildung und sie informieren dich über neue Entwicklungen in der Jugendarbeit. Außerdem sind sie in der Regel interessant und machen viel Spaß. Diese Voraussetzung ist wichtig, damit überprüft wird, ob die noch in der Jugendarbeit aktiv bist und damit die Grundlagen für die JuLeiCa aufgefrischt werden.
Es ist generell sinnvoll regelmäßig einen Erste-Hilfe-Kurs zu besuchen. Um eine JuLeiCa zu beantragen oder zu verlängern darf der letzte Besuch nicht länger als 3 Jahre her sein.
Welche Grundausbildung anerkannt wird, entscheidet der/die Träger/in, für den/die du Jugendarbeit machen willst (also z.B. dein Jugendverband). Wenn du eine Ausbildung planst, die nicht direkt von diesem Träger/dieser Trägerin angeboten oder empfohlen wird, kläre die Anerkennung am besten vorher ab.
Sprecht uns bei Fragen gerne direkt an, wir versuchen den Überblick über Angebote in Göttingen zu halten.
Mehr Infos unter: https://www.juleica-ausbildung.de/
Am einfachsten ist, wenn du uns ansprichst. Wir prüfen den Vorfall und klären mit evtl. weiteren zuständigen Stellen warum der Verband nicht eingetragen ist. Natürlich halten wir dich während der Klärung auf dem laufenden.
Fragen die sich direkt mit dem Antragsverfahren und mit juleica.de beschäftigen gibt es eine extra Seite www.juleica.de/infos/antragsstellung/
Wenn du weiterhin eine JuLeiCa haben willst, musst du dich zeitnah um eine Fortbildung und einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs kümmern und dann auf www.juleica.de eine neue Karte beantragen.
Du kannst dich gerne bei uns melden. Wir werden versuchen deine Idee umzusetzen und so weitere Vergünstigungen für alle Jugendleiter*innen einzuwerben.
Wir versuchen in regelmäßigen Abständen eine Schulung für die freien Träger*innen durchzuführen. Bei dieser Schulung wird der Umgang mit dem System erläutert, aber auch weitere Fragen rund um die JuLeiCa geklärt. Alle im System eingetragenen Träger*innen bekommen rechtzeitig vor jeder Schulung eine e-Mail mit allen Infos.
Wende dich an eine bei deinem Träger/deiner Trägerin (z.B. Jugendverband) dafür zuständige Person. Wenn du nicht weißt, wer das sein könnte, wende dich an den Vorstand, die Geschäftsleitung oder ähnliches. Vermeide aber Vorverurteilungen oder „Getratsche“; Rufmord ist schnell passiert und es geht darum Kinder und Jugendliche zu schützen und um sonst nichts. Wenn du dir bei der Ansprechperson unsicher bist, kannst du dich auch bei uns melden.