Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat einen neuen Runderlass zur Juleica veröffentlicht. Dieser gilt ab dem 01.01.2026, davor sind noch die alten Regelungen gültig. Er regelt die Vorraussetzungen zur Ausstellung von Juleica-Ausweisen. Der Landesjugendring Niedersachsen hat dazu eine Mitteilung herausgegeben.

Die Juleica ist ein Ausweis für Jugendleitungen, die ehrenamtliche Jugendarbeit leisten. Sie dient als Legitimation gegenüber den Menschen mit denen die Leitungen dabei in Berührung kommen wie Erziehungsberechtigten, aber auch Jugendämtern oder Polizei. Der Erlass regelt die Vorraussetzungen die gegeben sein müssen, damit eine Juleica ausgestellt werden kann. Eine der Änderungen zum vorherigen Erlass, ist die Reduzierung der Mindestausbildungsstunden auf 40 Zeitstunden. Die Juleica ist maximal drei Jahre gültig, kann aber mit Verlängert werden, wenn die entsprechenden Vorraussetzungen gegeben sind.

Mehr Informationen zum Runderlass findet ihr hier auf der Website des Landesjugendring Niedersachsen.

Den geltenden Runderlass findet ihr hier.