Wer ist für die Freischaltung zuständig / verantwortlich?

2021-03-29T11:22:55+02:00

Die Freischaltung muss von zwei Trägern/innen geschehen. Der/Die freie Träger/in ist der Verband/Jugendarbeitsträger für den du aktiv bist (auch wenn das Wort „frei“ dabei verwirrend ist, kann dies z.B. auch ein städtisches Jugendhaus sein). Der/Die öffentliche Träger/in ist im Normalfall deine Kommune. In Göttingen ist der Fachbereich Jugend der Stadtverwaltung zuständig.

Wer ist für die Freischaltung zuständig / verantwortlich?2021-03-29T11:22:55+02:00

An wen wende ich mich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?

2021-03-29T11:31:25+02:00

Wende dich an eine bei deinem Träger/deiner Trägerin (z.B. Jugendverband) dafür zuständige Person. Wenn du nicht weißt, wer das sein könnte, wende dich an den Vorstand, die Geschäftsleitung oder ähnliches. Vermeide aber Vorverurteilungen oder „Getratsche“; Rufmord ist schnell passiert und es geht darum Kinder und Jugendliche zu schützen und um sonst nichts. Wenn du dir bei der Ansprechperson unsicher bist, kannst du dich auch bei uns melden.

An wen wende ich mich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?2021-03-29T11:31:25+02:00
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