An wen wende ich mich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?

2021-03-29T11:31:25+02:00

Wende dich an eine bei deinem Träger/deiner Trägerin (z.B. Jugendverband) dafür zuständige Person. Wenn du nicht weißt, wer das sein könnte, wende dich an den Vorstand, die Geschäftsleitung oder ähnliches. Vermeide aber Vorverurteilungen oder „Getratsche“; Rufmord ist schnell passiert und es geht darum Kinder und Jugendliche zu schützen und um sonst nichts. Wenn du dir bei der Ansprechperson unsicher bist, kannst du dich auch bei uns melden.

An wen wende ich mich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?2021-03-29T11:31:25+02:00

Was mache ich wenn ich meine Juleica verloren habe?

2024-10-21T09:50:44+02:00

Du kannst einfach eine neue Juleica beantragen. Wenn du bereits eine Fortbildung besucht hast, die zur Verlängerung der Juleica gilt, gib das einfach in dem entsprechenden Feld in Schritt 2/8 des Online-Antrags an. Wenn du noch keine Fortbildung absolviert hast, schreib in das Feld, dass es eine Ersatz- Juleica werden soll, weil die alte geklaut wurde. Gib dann, wenn möglich, zusätzlich das Gültigkeitsdatum der alten Karte an, weil dein*e Träger*in dir die neue Juleica dann nur mit einer Gültigkeit bis zu diesem Datum ausstellen darf.

Was mache ich wenn ich meine Juleica verloren habe?2024-10-21T09:50:44+02:00
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