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Stadtjugendring Göttingen2021-03-29T10:09:11+02:00Fragen die sich direkt mit dem Antragsverfahren und mit juleica.de beschäftigen gibt es eine extra Seite www.juleica.de/1551.0.html
Fragen die sich direkt mit dem Antragsverfahren und mit juleica.de beschäftigen gibt es eine extra Seite www.juleica.de/1551.0.html
Es ist generell sinnvoll regelmäßig einen Erste-Hilfe-Kurs zu besuchen. Um eine JuLeiCa zu beantragen oder zu verlängern darf der letzte Besuch nicht länger als 3 Jahre her sein.
Mindestanforderung ist der, der auch für den Führerschein gilt. Bis auf Weiteres können bei der Prüfung der Juleica-Anträge alle Erste-Hilfe-Ausbildungs-Bescheinigungen sowie das Zertifikat über die Teilnahme am Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ anerkannt werden. Hier die genaue Vorschrift aus dem Runderlass vom 05.03.2010: 2.2.4 Die Teilnahme an einem „Erste Hilfe-Lehrgang“ bei einem lizenzierten Träger entsprechend den „Gemeinsamen Grundsätzen für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) in ihrer jeweils geltenden Fassung ist nachzuweisen.