Keine passende Antwort gefunden?
Stadtjugendring Göttingen2024-09-05T11:19:58+02:00Fragen die sich direkt mit dem Antragsverfahren und mit juleica.de beschäftigen gibt es eine extra Seite www.juleica.de/infos/antragsstellung/
Fragen die sich direkt mit dem Antragsverfahren und mit juleica.de beschäftigen gibt es eine extra Seite www.juleica.de/infos/antragsstellung/
Es ist generell sinnvoll regelmäßig einen Erste-Hilfe-Kurs zu besuchen. Um eine JuLeiCa zu beantragen oder zu verlängern darf der letzte Besuch nicht länger als 3 Jahre her sein.
Mindestanforderung ist der, der auch für den Führerschein gilt. Bis auf Weiteres können bei der Prüfung der Juleica-Anträge alle Erste-Hilfe-Ausbildungs-Bescheinigungen sowie das Zertifikat über die Teilnahme am Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ anerkannt werden. Hier die genaue Vorschrift aus dem Runderlass vom 05.03.2010: 2.2.4 Die Teilnahme an einem „Erste Hilfe-Lehrgang“ bei einem lizenzierten Träger entsprechend den „Gemeinsamen Grundsätzen für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) in ihrer jeweils geltenden Fassung ist nachzuweisen.