Mindestanforderung ist der, der auch für den Führerschein gilt. Bis auf Weiteres können bei der Prüfung der Juleica-Anträge alle Erste-Hilfe-Ausbildungs-Bescheinigungen sowie das Zertifikat über die Teilnahme am Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ anerkannt werden.

Hier die genaue Vorschrift aus dem Runderlass vom 05.03.2010:
2.2.4 Die Teilnahme an einem „Erste Hilfe-Lehrgang“ bei einem lizenzierten Träger entsprechend den „Gemeinsamen Grundsätzen für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) in ihrer jeweils geltenden Fassung ist nachzuweisen.