Ab dem 01.01.2026 gilt der neue Juleica-Runderlass für Niedersachsen.
Aber was genau ändert sich?
1. Der Umfang der Juleica-Ausbildung reduziert sich auf mindestens 40 Stunden.
Ab dem 01.01.2026 ist es möglich, die Juleica-Ausbildung in 40 Stunden zzgl. Pausen durchzuführen, bislang waren mindestens 50 Stunden zzgl. Pausen nötig.
Es wird empfohlen, bewährte Konzepte beizubehalten.
2. Nach erfolgreichem Abschluss der Juleica-Ausbildung hat man 6 Monate Zeit, seine Juleica zu beantragen.
Ab dem 01.01.2026 hat man nach dem Absolvieren der Juleica-Ausbildung 6 Monate Zeit um die Juleica zu beantragen.
Nach Ablauf der 6 Monate kann man die Juleica natürlich immer noch beantragen. Allerdings reduziert sich dann der Gültigkeitszeitraum.
3. Nach Ablauf der dreijährigen Gültigkeit, hat man 18 Monate Zeit, seine Juleica zu verlängern.
Ab dem 01.01.2026 hat man nach dem Ablauf einer gültigen Juleica noch 18 Monate Zeit, diese mit einer entsprechenden Fortbildung zu verlängern.
Wenn eine Juleica länger als 18 Monate abgelaufen ist, wird eine erneute Juleica-Ausbildung nötig.
4. Die Juleica wird ausschließlich für ehrenamtliches Engagement ausgestellt.
Ab dem 01.01.2026 kann man eine Juleica nur dann ausgestellt bekommen, wenn man ehrenamtlich
in der der Kinder- und Jugendarbeit der freien oder öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe tätig ist.
Die Juleica wird z.B. nicht an hauptamtlich Beschäftigte ausgestellt,
wenn diese nicht entsprechend ehrenamtlich bei den oben genannten freien oder öffentlichen Trägern tätig sind.
Außerdem könnt ihr unter dem Link in der BIO (www.ljr.de/juleica) neben der Kommentierung zum neuen Runderlass auch verschiedene Arbeitshilfen und FAQs finden.
Zudem könnt ihr euch dort für den Juleica-Newsletter Niedersachsen anmelden, um
zukünftig nichts Wichtiges mehr zu verpassen.