Juleica2025-05-28T09:38:43+02:00

In Göttingen wird das Juleica-Onlineverfahren seit Mitte 2019 wieder vom Fachbereich Jugend der Stadtverwaltung übernommen. Wir bieten trotzdem gerne weiter Unterstützung rund um die Juleica und das Online-Antragsverfahren an. Außerdem organisieren wir jedes Jahr im Herbst die Juleica-Ehrung, um allen JugendleiterInnen die in Göttingen aktiv sind zu danken.

Wenn du eine Juleica beantragen willst, gehe auf  https://juleica-antrag.de/.

Mit der Juleica bekommst du verschiedene Vergünstigungen. Alle Vergünstigungen in Göttingen sind HIER zu finden.

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat einen neuen Runderlass zur Juleica veröffentlicht. Dieser gilt ab dem 01.01.2026, davor sind noch die alten Regelungen gültig. Er regelt die Vorraussetzungen zur Ausstellung von Juleica-Ausweisen. Der Landesjugendring Niedersachsen hat dazu eine Mitteilung herausgegeben.

Die Juleica ist ein Ausweis für Jugendleitungen, die ehrenamtliche Jugendarbeit leisten. Sie dient als Legitimation gegenüber den Menschen mit denen die Leitungen dabei in Berührung kommen wie Erziehungsberechtigten, aber auch Jugendämtern oder Polizei. Der Erlass regelt die Vorraussetzungen die gegeben sein müssen, damit eine Juleica ausgestellt werden kann. Eine der Änderungen zum vorherigen Erlass, ist die Reduzierung der Mindestausbildungsstunden auf 40 Zeitstunden. Die Juleica ist maximal drei Jahre gültig, kann aber mit Verlängert werden, wenn die entsprechenden Vorraussetzungen gegeben sind.

Mehr Informationen zum Runderlass findet ihr hier auf der Website des Landesjugendring Niedersachsen.

Den aktuell noch geltenden Runderlass findet ihr hier.

Wie lange ist eine Juleica gültig2024-10-21T09:51:52+02:00

Die Juleica hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Sie wird anschließend erneut ausgestellt, wenn du eine geeignete Fortbildung und einen Erste-Hilfe-Kurs besucht hast.

Wie finde ich Fortbildungsmöglichkeiten?2025-05-28T09:25:39+02:00

Hier finden sich einige Informationen dazu:  https://www.juleica-ausbildung.de/

Wie bekomme ich eine Jugendleiter/in-Card?2025-05-28T09:27:38+02:00

Wenn du eine Juleica haben möchtest, musst du 2 Kurse/Ausbildungen besuchen. Eine Grundausbildung (wird von einigen Jugendverbänden angeboten) und einen Erste-Hilfe-Kurs (mit den selben Anforderungen wie für den Führerschein). Sobald du beide Kurse abgeschlossen hast, kannst du deine Juleica beantragen. Wenn du eine Juleica beantragen willst, gehe auf https://juleica-antrag.de/

Wen kann ich als Jugendleiter*in ansprechen mit verschiedenen Fragen?2021-03-29T11:25:44+02:00

Wenn die Frage mit deinem Jugendverband, oder deiner/m Träger/in zu tun hat, solltest du dich auch dahin wenden. Bei allen weiteren Fragen sind wir gerne Ansprechperson und vermitteln auch weitere Kontakte je nach Frage.

Welche Vergünstigungen gibt es?2024-10-21T09:57:01+02:00

Eine Übersicht über Vergünstigungen gibt es hier sowie auf der Webseite der Juleica und LJR Niedersachsen

Was mache ich, wenn ich keinen Zugang mehr zu meiner Mail-Adresse habe?2021-03-29T10:09:35+02:00

Wenn du deine Mail-Adresse nicht vor dem Verlust des Zugangs im System (auf www.juleica.de) geändert hast, gibt es leider nur die Möglichkeit dich mit einem neuen Account zu registrieren.

Was mache ich wenn ich meine Juleica verloren habe?2024-10-21T09:50:44+02:00

Du kannst einfach eine neue Juleica beantragen. Wenn du bereits eine Fortbildung besucht hast, die zur Verlängerung der Juleica gilt, gib das einfach in dem entsprechenden Feld in Schritt 2/8 des Online-Antrags an. Wenn du noch keine Fortbildung absolviert hast, schreib in das Feld, dass es eine Ersatz- Juleica werden soll, weil die alte geklaut wurde. Gib dann, wenn möglich, zusätzlich das Gültigkeitsdatum der alten Karte an, weil dein*e Träger*in dir die neue Juleica dann nur mit einer Gültigkeit bis zu diesem Datum ausstellen darf.

Was ist eine Juleica-Grundausbildung?2025-05-28T09:30:53+02:00

Eine Grundausbildung bzw. ein Grundlehrgang ist die Grundlage für den Erwerb der Juleica. Vor allem folgende Themen müssen behandelt werden:
•  Aufgaben und Funktionen der Jugendleiterin oder des Jugendleiters und Befähigung zur Leitung von Gruppen,
•  Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,
•  Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes,
•  Psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit
 mit Kindern und Jugendlichen (Persönlichkeitsentwicklung, Gruppenpädagogik),
•  Aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie gesellschaftliche Situation von Kindern und Jugendlichen, Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch,
•  Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,
•  Programmgestaltung, Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung,
•  Trägerspezifische Themen.
Die Grundausbildung soll min. 50 Zeitstunden umfassen.

Sprecht uns bei Fragen gerne direkt an.
Mehr Infos unter: https://www.juleica-ausbildung.de/

Was ist eine Jugendleiter/in-Card?2021-03-29T10:12:38+02:00

Die JugendLeiter/in-Card ist ein Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Dieser Ausweis legitimiert gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Jugendarbeit und gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen von denen Beratung und Hilfe angeboten wird.

Was für einen Erste-Hilfe-Kurs muss ich belegen?2021-04-12T12:43:34+02:00

Mindestanforderung ist der, der auch für den Führerschein gilt. Bis auf Weiteres können bei der Prüfung der Juleica-Anträge alle Erste-Hilfe-Ausbildungs-Bescheinigungen sowie das Zertifikat über die Teilnahme am Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ anerkannt werden.

Hier die genaue Vorschrift aus dem Runderlass vom 05.03.2010:
2.2.4 Die Teilnahme an einem „Erste Hilfe-Lehrgang“ bei einem lizenzierten Träger entsprechend den „Gemeinsamen Grundsätzen für die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) in ihrer jeweils geltenden Fassung ist nachzuweisen.

Warum sind Fortbildungen notwendig?2024-10-21T09:59:26+02:00

Die Juleica hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Sie wird erneut ausgestellt, wenn du eine Fortbildung und einen Erste-Hilfe-Kurs besucht hast. Durch die Frist wird automatisch alle 3 Jahre geprüft, ob du noch in der Jugendarbeit aktiv tätig bist. Fortbildungen erhalten und erweitern die Qualität deiner Juleica-Ausbildung und sie informieren dich über neue Entwicklungen in der Jugendarbeit. Außerdem sind sie in der Regel interessant und machen viel Spaß. Diese Voraussetzung ist wichtig, damit überprüft wird, ob die noch in der Jugendarbeit aktiv bist und damit die Grundlagen für die Juleica aufgefrischt werden.

Wann muss ich einen Erste-Hilfe-Kurs belegen?2024-10-21T10:06:20+02:00

Es ist generell sinnvoll regelmäßig einen Erste-Hilfe-Kurs zu besuchen. Um eine Juleica zu beantragen oder zu verlängern darf der letzte Besuch nicht länger als 3 Jahre her sein.

Muss ich die Grundausbildung bei einem/einer Göttinger Träger/in gemacht haben?2025-05-28T09:34:48+02:00

Welche Grundausbildung anerkannt wird, entscheidet der/die Träger/in, für den/die du Jugendarbeit machen willst (also z.B. dein Jugendverband). Wenn du eine Ausbildung planst, die nicht direkt von diesem Träger/dieser Trägerin angeboten oder empfohlen wird, kläre die Anerkennung am besten vorher ab.

Sprecht uns bei Fragen gerne direkt an.
Mehr Infos unter: https://www.juleica-ausbildung.de/

Keine passende Antwort gefunden?2025-05-28T09:35:38+02:00

Fragen die sich direkt mit dem Antragsverfahren und mit juleica.de beschäftigen gibt es eine extra Seite www.juleica.de/infos/antragsstellung/

Ich habe eine Mail bekommen, dass meine Karte in 9 Monaten ausläuft. Was soll ich jetzt machen?2024-10-21T10:07:16+02:00

Wenn du weiterhin eine Juleica haben willst, musst du dich zeitnah um eine Fortbildung und einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs kümmern und dann auf www.juleica.de eine neue Karte beantragen.

Ich habe eine Idee für eine Vergünstigung, was mache ich?2021-03-29T10:22:58+02:00

Du kannst dich gerne bei uns melden. Wir werden versuchen deine Idee umzusetzen und so weitere Vergünstigungen für alle Jugendleiter*innen einzuwerben.

An wen wende ich mich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?2021-03-29T11:31:25+02:00

Wende dich an eine bei deinem Träger/deiner Trägerin (z.B. Jugendverband) dafür zuständige Person. Wenn du nicht weißt, wer das sein könnte, wende dich an den Vorstand, die Geschäftsleitung oder ähnliches. Vermeide aber Vorverurteilungen oder „Getratsche“; Rufmord ist schnell passiert und es geht darum Kinder und Jugendliche zu schützen und um sonst nichts. Wenn du dir bei der Ansprechperson unsicher bist, kannst du dich auch bei uns melden.

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